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Sturmschaden

Besei­tigung von Sturm­schäden

Sturm­schäden zu beseitigen erfordert größte Vorsicht und spezielle Fach­kenntnisse. Leider ist oftmals nach dem Sturm erst vor dem Sturm – denn, nicht selten werden Bäume von den Extremen der Natur umge­knickt oder schlichtweg entwurzelt. Sturm­schäden an Gebäuden, Autos oder Leitungen sind in solchen Fällen besonders heikel. Bei der Entfernung der Baumteile muss ganz genau gear­beitet werden, um noch größere Schäden zu vermeiden.

Umge­stürzte Bäume sind gefährlich

Ein umge­knickter oder umge­stürzter Baum, kann unter Umständen ein echtes Schwer­gewicht sein und durch diese immensen Kräfte jederzeit nach­rutschen oder ander­weitig brechen.

Je nach dem, wie und wo der Baum aufge­schlagen ist, können extremste Span­nungen sowohl im Baumstamm als auch im Astbereich auftreten, die noch viel schwerer – wenn überhaupt – zu kontrol­lieren bzw. vorher­zusehen sind. Umge­stürzte Bäume stellen aufgrund der gestörten Spannungs- und Kraft­ver­hältnisse ein stark erhöhtes Gefah­ren­po­tential dar, welches nur von speziell geschulten Fach­leuten beseitigt werden sollte.

Unsere lang­jährige Erfahrung im Bereich der Besei­tigung von Sturm­schäden sowie unsere stete Weiter­bildung in diesem wie auch in peri­pheren Themen­ge­bieten helfen uns, bei jedem unserer Einsätze sicher und vorsichtig zu arbeiten und dabei vor allem den bereits entstandenen Schaden weitest­gehend zu begrenzen.

Bei Gefahr im Verzug führen wir Arbeiten auch kurz­fristig durch.

Sturm­schaden, was tun?

Sturmschaden Haus Münster

Sturm­schäden durch umge­stürzte oder umge­knickte Bäume sind hinsichtlich Statik und Kosten schwer einzu­schätzen. Daher sollten Haus­ei­gentümer sich immer zuerst mit ihrer Versi­cherung in Verbindung setzen. Sturm­schäden, die durch ein Unwetter von min. Wind­stärke 8 (62-74 km/h) entstanden sind, werden für gewöhnlich von der Versi­cherung über­nommen.

Hierbei ist es durchaus sinnvoll, die Versi­cherung so gut wie möglich über die entstandenen Schäden zu infor­mieren und doku­men­tierende Unterlagen jederzeit zur Hand zu haben, um eine reibungslose und vor allem zeitnahe Kosten­übernahme zu erwirken. Hierbei helfen zum Beispiel:
Datum und Uhrzeit des Sturm­schadens, Fotos (aus sicherer Entfernung) sowie eine Skizze zum Scha­densort und Geschehen

Anschließend sollte der Versi­cherung ein Kosten­vor­an­schlag für die Scha­dens­be­sei­tigung einge­reicht werden. Grund­sätzlich gilt es, der Versi­cherung so viel wie möglich mit Infor­ma­tionen entge­gen­zu­kommen, denn Sturm­schäden entstehen zumeist nicht nur vereinzelt, sondern gleich an mehreren Orten. Dadurch haben die Mita­r­beiter der Versi­che­rungen oftmals sehr viel auf einmal zu tun. Je mehr handfeste Infor­ma­tionen man ihnen zukommen lässt, desto deut­licher ist der Scha­densfall und desto höher die Wahr­schein­lichkeit, dass man die Bestä­tigung für eine Kosten­übernahme zeitnah erhält.

ACHTUNG:
Niemals ohne die schriftliche Zustimmung der Versi­cherung Arbeiten in Auftrag geben!

Sturmschaden Gefahrenbeseitigung

Ohne die schriftliche Zustimmung für die Kosten­übernahme seitens der Versi­cherung sollten noch keine Arbeiten in Auftrag gegeben werden. Denn der Vertrag wird mit dem Auftraggeber (also dem Geschä­digten) geschlossen – und nicht mit der Versi­cherung. Wenn aber noch keine schriftliche Kosten­übernahme von der Versi­cherung vorliegt, läuft der Geschädigte Gefahr, am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben. Es kommt schon mal vor, dass Versi­che­rungen die entstandenen Kosten nicht über­nehmen, weil sie vorab nicht oder nur unzu­reichend informiert wurden.

Welche Kosten deckt die Versi­cherung*?

Versi­che­rungen sind hinsichtlich der Kosten­übernahme sehr unter­schiedlich. Manche Versi­che­rungs­verträge sehen nur die Kost­en­deckung für Schäden an der Immobilie vor. Andere wiederum über­nehmen auch das Abtragen und Entsorgen von umge­stürzten Bäumen. Es gilt also stets, sich genau über den Umfang des Versi­che­rungs­schutzes zu infor­mieren und dadurch etwaigen uner­warteten Kosten durch Sturm­schäden gezielt vorzu­beugen. Fest steht jedoch, dass Wurzel­aus­frä­sungen generell nicht Teil des Versi­che­rungs­schutzes sind.

Sturmschaden entwurzelter Baum

Um Sturm­schäden vorzu­beugen, ist es durchaus sinnvoll, Gutachten über die Stand­fes­tigkeit seiner Bäume erstellen zu lassen. So kann man Stürmen gelassener entge­gen­treten. Dadurch schützt man nicht nur sich selbst sondern auch andere.

Als Indikator für die Stand­fes­tigkeit eines Baumes richtet man sich nach dem soge­nannten h/d Verhältnis: das Verhältnis von Baumhöhe (h) zu seinem Brust­hö­hen­durch­messer (d). Je kleiner das Ergebnis dabei ausfällt, desto sicherer ist der Baum und desto eher hält er auch Unwettern und Stürmen stand. Dies ist jedoch nur ein Indikator und bietet daher noch keine handfeste Grundlage, um Menschenleben zu schützen.

*Die hier genannten Auskünfte stellen keine Rechts­be­ratung dar. Für verbindliche Auskünfte kontak­tieren Sie bitte Ihren Rechts­anwalt oder setzen Sie sich mit Ihrer Versi­cherung in Verbindung.

Dachstuhl Sturmschaden

Umstürzende Bäume können ganze Dach­stühle verrücken

Bei diesem Sturm­schaden wurde der gesamte Dachstuhl durch die immense Kraft eines umstür­zenden Baumes um ganze 4 cm verrückt. Das Haus war dadurch nicht mehr bewohnbar. Wir mussten mit einem 45 Meter Kran anrücken, um den Baum sicher abtragen zu können.

Sturmschaden Gefahrenbeseitigung
Sturmschaden Gefahrenbeseitigung
Sturmschaden Gefahrenbeseitigung
Umgestürzter Baum
Umgestürzter Baum
Sturmschadenbeseitigung

Sturm­scha­den­be­sei­tigung

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    Baumpf­le­­ge­­zentrale Björn Dewitt
    Maestruper Straße 31
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