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Baumpflegezentrale Björn Dewitt
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Sturmschaden

Beseitigung von Sturmschäden

Sturmschäden zu beseitigen erfordert größte Vorsicht und spezielle Fachkenntnisse. Leider ist oftmals nach dem Sturm erst vor dem Sturm – denn, nicht selten werden Bäume von den Extremen der Natur umgeknickt oder schlichtweg entwurzelt. Sturmschäden an Gebäuden, Autos oder Leitungen sind in solchen Fällen besonders heikel. Bei der Entfernung der Baumteile muss ganz genau gearbeitet werden, um noch größere Schäden zu vermeiden.

Umgestürzte Bäume sind gefährlich

Ein umgeknickter oder umgestürzter Baum, kann unter Umständen ein echtes Schwer­gewicht sein und durch diese immensen Kräfte jederzeit nachrutschen oder anderweitig brechen.

Je nach dem, wie und wo der Baum aufgeschlagen ist, können extremste Spannungen sowohl im Baumstamm als auch im Astbereich auftreten, die noch viel schwerer – wenn überhaupt – zu kontrol­lieren bzw. vorher­zusehen sind. Umgestürzte Bäume stellen aufgrund der gestörten Spannungs- und Kraftver­hältnisse ein stark erhöhtes Gefahren­po­tential dar, welches nur von speziell geschulten Fachleuten beseitigt werden sollte.

Unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Beseitigung von Sturmschäden sowie unsere stete Weiter­bildung in diesem wie auch in peripheren Themen­ge­bieten helfen uns, bei jedem unserer Einsätze sicher und vorsichtig zu arbeiten und dabei vor allem den bereits entstandenen Schaden weitest­gehend zu begrenzen.

Bei Gefahr im Verzug führen wir Arbeiten auch kurzfristig durch.

Sturmschaden, was tun?

Sturmschaden Haus Münster

Sturmschäden durch umgestürzte oder umgeknickte Bäume sind hinsichtlich Statik und Kosten schwer einzuschätzen. Daher sollten Hausei­gentümer sich immer zuerst mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen. Sturmschäden, die durch ein Unwetter von min. Windstärke 8 (62-74 km/h) entstanden sind, werden für gewöhnlich von der Versicherung übernommen.

Hierbei ist es durchaus sinnvoll, die Versicherung so gut wie möglich über die entstandenen Schäden zu informieren und dokumen­tierende Unterlagen jederzeit zur Hand zu haben, um eine reibungslose und vor allem zeitnahe Kosten­übernahme zu erwirken. Hierbei helfen zum Beispiel:
Datum und Uhrzeit des Sturmschadens, Fotos (aus sicherer Entfernung) sowie eine Skizze zum Schadensort und Geschehen

Anschließend sollte der Versicherung ein Kosten­vor­an­schlag für die Schadens­be­sei­tigung eingereicht werden. Grundsätzlich gilt es, der Versicherung so viel wie möglich mit Informa­tionen entgegen­zu­kommen, denn Sturmschäden entstehen zumeist nicht nur vereinzelt, sondern gleich an mehreren Orten. Dadurch haben die Mitarbeiter der Versiche­rungen oftmals sehr viel auf einmal zu tun. Je mehr handfeste Informa­tionen man ihnen zukommen lässt, desto deutlicher ist der Schadensfall und desto höher die Wahrschein­lichkeit, dass man die Bestätigung für eine Kosten­übernahme zeitnah erhält.

ACHTUNG:
Niemals ohne die schriftliche Zustimmung der Versicherung Arbeiten in Auftrag geben!

Sturmschaden Gefahrenbeseitigung

Ohne die schriftliche Zustimmung für die Kosten­übernahme seitens der Versicherung sollten noch keine Arbeiten in Auftrag gegeben werden. Denn der Vertrag wird mit dem Auftraggeber (also dem Geschä­digten) geschlossen – und nicht mit der Versicherung. Wenn aber noch keine schriftliche Kosten­übernahme von der Versicherung vorliegt, läuft der Geschädigte Gefahr, am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben. Es kommt schon mal vor, dass Versiche­rungen die entstandenen Kosten nicht übernehmen, weil sie vorab nicht oder nur unzureichend informiert wurden.

Welche Kosten deckt die Versicherung*?

Versiche­rungen sind hinsichtlich der Kosten­übernahme sehr unterschiedlich. Manche Versiche­rungs­verträge sehen nur die Kosten­deckung für Schäden an der Immobilie vor. Andere wiederum übernehmen auch das Abtragen und Entsorgen von umgestürzten Bäumen. Es gilt also stets, sich genau über den Umfang des Versiche­rungs­schutzes zu informieren und dadurch etwaigen unerwarteten Kosten durch Sturmschäden gezielt vorzubeugen. Fest steht jedoch, dass Wurzel­aus­frä­sungen generell nicht Teil des Versiche­rungs­schutzes sind.

Sturmschaden entwurzelter Baum

Um Sturmschäden vorzubeugen, ist es durchaus sinnvoll, Gutachten über die Standfes­tigkeit seiner Bäume erstellen zu lassen. So kann man Stürmen gelassener entgegen­treten. Dadurch schützt man nicht nur sich selbst sondern auch andere.

Als Indikator für die Standfes­tigkeit eines Baumes richtet man sich nach dem sogenannten h/d Verhältnis: das Verhältnis von Baumhöhe (h) zu seinem Brusthö­hen­durch­messer (d). Je kleiner das Ergebnis dabei ausfällt, desto sicherer ist der Baum und desto eher hält er auch Unwettern und Stürmen stand. Dies ist jedoch nur ein Indikator und bietet daher noch keine handfeste Grundlage, um Menschenleben zu schützen.

*Die hier genannten Auskünfte stellen keine Rechts­be­ratung dar. Für verbindliche Auskünfte kontak­tieren Sie bitte Ihren Rechts­anwalt oder setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung.

Dachstuhl Sturmschaden

Umstürzende Bäume können ganze Dachstühle verrücken

Bei diesem Sturmschaden wurde der gesamte Dachstuhl durch die immense Kraft eines umstür­zenden Baumes um ganze 4 cm verrückt. Das Haus war dadurch nicht mehr bewohnbar. Wir mussten mit einem 45 Meter Kran anrücken, um den Baum sicher abtragen zu können.

Sturmschaden Gefahrenbeseitigung
Sturmschaden Gefahrenbeseitigung
Sturmschaden Gefahrenbeseitigung
Umgestürzter Baum
Umgestürzter Baum
Sturmschadenbeseitigung

Sturmscha­den­be­sei­tigung

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