Datum und Uhrzeit des Sturmschadens, Fotos (aus sicherer Entfernung) sowie eine Skizze zum Schadensort und Geschehen
Anschließend sollte der Versicherung ein Kostenvoranschlag für die Schadensbeseitigung eingereicht werden. Grundsätzlich gilt es, der Versicherung so viel wie möglich mit Informationen entgegenzukommen, denn Sturmschäden entstehen zumeist nicht nur vereinzelt, sondern gleich an mehreren Orten. Dadurch haben die Mitarbeiter der Versicherungen oftmals sehr viel auf einmal zu tun. Je mehr handfeste Informationen man ihnen zukommen lässt, desto deutlicher ist der Schadensfall und desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass man die Bestätigung für eine Kostenübernahme zeitnah erhält.
Ohne die schriftliche Zustimmung für die Kostenübernahme seitens der Versicherung sollten noch keine Arbeiten in Auftrag gegeben werden. Denn der Vertrag wird mit dem Auftraggeber (also dem Geschädigten) geschlossen – und nicht mit der Versicherung. Wenn aber noch keine schriftliche Kostenübernahme von der Versicherung vorliegt, läuft der Geschädigte Gefahr, am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben. Es kommt schon mal vor, dass Versicherungen die entstandenen Kosten nicht übernehmen, weil sie vorab nicht oder nur unzureichend informiert wurden.
Versicherungen sind hinsichtlich der Kostenübernahme sehr unterschiedlich. Manche Versicherungsverträge sehen nur die Kostendeckung für Schäden an der Immobilie vor. Andere wiederum übernehmen auch das Abtragen und Entsorgen von umgestürzten Bäumen. Es gilt also stets, sich genau über den Umfang des Versicherungsschutzes zu informieren und dadurch etwaigen unerwarteten Kosten durch Sturmschäden gezielt vorzubeugen. Fest steht jedoch, dass Wurzelausfräsungen generell nicht Teil des Versicherungsschutzes sind.
Als Indikator für die Standfestigkeit eines Baumes richtet man sich nach dem sogenannten h/d Verhältnis: das Verhältnis von Baumhöhe (h) zu seinem Brusthöhendurchmesser (d). Je kleiner das Ergebnis dabei ausfällt, desto sicherer ist der Baum und desto eher hält er auch Unwettern und Stürmen stand. Dies ist jedoch nur ein Indikator und bietet daher noch keine handfeste Grundlage, um Menschenleben zu schützen.
*Die hier genannten Auskünfte stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte kontaktieren Sie bitte Ihren Rechtsanwalt oder setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
Bei diesem Sturmschaden wurde der gesamte Dachstuhl durch die immense Kraft eines umstürzenden Baumes um ganze 4 cm verrückt. Das Haus war dadurch nicht mehr bewohnbar. Wir mussten mit einem 45 Meter Kran anrücken, um den Baum sicher abtragen zu können.
Sturmschadenbeseitigung
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