Kastaniensterben

Pseudomonas-Befall
Diese Baumkrankheit der Rosskastanie wird auch Pseudomonas genannt
Die Bakterienerkrankung Pseudomonas syringae pv. aesculi wurde 2002 erstmals in den Niederlanden festgestellt. Das Bakterium befällt sämtliche Kastanien egal in welcher Altersklasse und Nutzung (sprich ob Solitär- oder Alleebaum). Da der aktuelle Wissensstand über das Pseudomonas-Bakterium und seinen Erregern noch recht jung sind und man noch nicht abschätzen kann, was für ein Schadpotenzial hinter diesem Bakterium steckt, sollte man bei dem Verdacht eines Befalls das Pflanzenschutzamt in Kenntnis setzen.
Symptome der Baumkrankheit
• Schüttere Krone
• Absterben einzelner Äste
• Aufhellung des Laubes
• Im Frühjahr auffällige blutende Flecken am Stamm oder Ästen („Teerflecken“)
Diese geschilderte Symptomatik ähnelt sehr der Phytophthora-Erkrankung — einer anderen Kastanien-Infektion. Daher ist in der Krankheits-Diagnose eine Laboruntersuchung unabdingbar.
Herkunft
Details möglicher Befallbegünstigungen sind bisher nicht bekannt. Man geht jedoch davon aus, dass steigende Temperaturen die Ausbreitung des Bakteriums begünstigen. Im Jahr 2007 wurde der erste Fall in der Bundesrepublik Deutschland festgestellt, wobei der Schwerpunkt in Nord- und Süddeutschland lag. In den Europäischen Nachbarländern wie Frankreich, Belgien und den Niederlanden ist das Bakterium auch vermehrt aufgetreten. Das Ursprungsland des Erregers ist noch unbekannt. Man vermutet aber, dass er aus dem asiatischen Raum stammen könnte.

Blutende Flecken am Stamm: sog. „Teerflecken“.

Teerflecken entwickeln sich zu einer schwarzen Kruste.

Schwarze und rostbraune Teerflecken.
Muss die Kastanie gefällt werden?
Ein von Pseudomonas befaller Kastanienbaum hat zwar ein geschwächtes Immunsystem, muss aber nicht gefällt werden, solange keine anderweitigen Infektionen oder Schädlinge vorliegen.
In der Regel können vitale Bäume die Stammverletzungen abschotten und den Schaden somit begrenzen. Altbäume sind den Erregern gegenüber sogar widerstandsfähiger als Jungbäume.
Ein infizierter Baum muss erst dann gefällt werden, wenn noch weitere Erkrankungen, wie Pilzerkrankungen (z.B. Austernseitlinge und Samtfußrüblinge) oder Schadinsekten (z.B. Miniermotten) den Baum zusätzlich schwächen.
Durch zusätzliche Erkrankungen und/oder Schädlinge kann der Kastanienbaum so sehr geschwächt werden, dass die Verkehrssicherheit des Baumes nicht mehr gewährleistet ist.
Pseudomonas: Vorbeugung und Bekämpfung
Nach dem Schnitt von infizierten Ästen oder Bäumen sollten alle Schnittwerkzeuge (z.B. Messer, Sägen oder Scheren) desinfiziert werden. Befallenes Schnittgut muss verbrannt werden. Es darf nicht kompostiert oder als Rindenmulch verwendet werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Im Zweifelsfall gilt es hier, Kontakt zum Pflanzenschutzamt aufzunehmen. Nach einer Rodung sollte davon abgesehen werden, an selber Stelle erneut eine Kastanie zu pflanzen.
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Telefon: 02571 – 504 00 11
Baumpflegezentrale Björn Dewitt
Maestruper Straße 31
48268 GrevenE-Mail: post@baumpflege-muenster.de
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