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Kastani­ensterben

Pseudomonas Kastaniensterben

Pseudomonas-Befall

Diese Baumkrankheit der Rosskastanie wird auch Pseudomonas genannt

Die Bakteri­e­ner­krankung Pseudomonas syringae pv. aesculi wurde 2002 erstmals in den Nieder­landen festge­stellt. Das Bakterium befällt sämtliche Kastanien egal in welcher Altersklasse und Nutzung (sprich ob Solitär- oder Alleebaum). Da der aktuelle Wissensstand über das Pseudomonas-Bakterium und seinen Erregern noch recht jung sind und man noch nicht abschätzen kann, was für ein Schadpo­tenzial hinter diesem Bakterium steckt, sollte man bei dem Verdacht eines Befalls das Pflanzen­schutzamt in Kenntnis setzen.

Symptome der Baumkrankheit

• Schüttere Krone
• Absterben einzelner Äste
• Aufhellung des Laubes
• Im Frühjahr auffällige blutende Flecken am Stamm oder Ästen („Teerflecken“)

Diese geschilderte Symptomatik ähnelt sehr der Phytophthora-Erkrankung — einer anderen Kastanien-Infektion. Daher ist in der Krankheits-Diagnose eine Laborun­ter­suchung unabdingbar.

Herkunft

Details möglicher Befall­be­güns­ti­gungen sind bisher nicht bekannt. Man geht jedoch davon aus, dass steigende Temperaturen die Ausbreitung des Bakteriums begünstigen. Im Jahr 2007 wurde der erste Fall in der Bundes­re­publik Deutschland festge­stellt, wobei der Schwerpunkt in Nord- und Süddeut­schland lag. In den Europä­ischen Nachba­r­ländern wie Frankreich, Belgien und den Nieder­landen ist das Bakterium auch vermehrt aufgetreten. Das Ursprungsland des Erregers ist noch unbekannt. Man vermutet aber, dass er aus dem asiatischen Raum stammen könnte.

Blutende Flecken am Stamm: sog. „Teerflecken“.

Teerflecken entwickeln sich zu einer schwarzen Kruste.

Schwarze und rostbraune Teerflecken.

Muss die Kastanie gefällt werden?

Ein von Pseudomonas befaller Kastani­enbaum hat zwar ein geschwächtes Immunsystem, muss aber nicht gefällt werden, solange keine anderweitigen Infektionen oder Schädlinge vorliegen.

In der Regel können vitale Bäume die Stammver­let­zungen abschotten und den Schaden somit begrenzen. Altbäume sind den Erregern gegenüber sogar wider­­stands­­fähiger als Jung­bäume.

Ein infizierter Baum muss erst dann gefällt werden, wenn noch weitere Erkran­kungen, wie Pilzer­kran­kungen (z.B. Austern­seitlinge und Samtfuß­rüblinge) oder Schadin­sekten (z.B. Minier­motten) den Baum zusätzlich schwächen.

Durch zusätzliche Erkran­kungen und/oder Schädlinge kann der Kastani­enbaum so sehr geschwächt werden, dass die Verkehrs­si­cherheit des Baumes nicht mehr gewähr­leistet ist.

Pseudomonas: Vorbeugung und Bekämpfung

Nach dem Schnitt von infizierten Ästen oder Bäumen sollten alle Schnitt­werkzeuge (z.B. Messer, Sägen oder Scheren) desinfiziert werden. Befallenes Schnittgut muss verbrannt werden. Es darf nicht kompostiert oder als Rindenmulch verwendet werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Im Zweifelsfall gilt es hier, Kontakt zum Pflanzen­schutzamt aufzunehmen. Nach einer Rodung sollte davon abgesehen werden, an selber Stelle erneut eine Kastanie zu pflanzen.

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